Denkmalpflege
Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen Hendungen
Büro für Kunst- und Denkmalpflege
Christiane Reichert M.A.
96052 Bamberg
Steuern sparen mit Baudenkmälern
Ob noble Villa, alte Mühle oder sorgsam restaurierter Gutshof: Liebhaber von Baudenkmälern wissen den Charme außergewöhnlicher Architektur zu schätzen. Ihr Engagement wird belohnt.
Denkmalgeschützte Gebäude sind architektonische Leckerbissen. Aber nicht nur das: In Zeiten, in denen etliche Steuersparmodelle gestrichen wurden, gewinnen sie mit ihren Abschreibungsmöglichkeiten auch als Kapitalanlage und Zukunftssicherung an Bedeutung. Vor allem, wenn ihre Lage hohe Mieten oder Verkaufspreise sicherstellt.
Attraktive Sonderabschreibungen
Vermieter können alle begünstigten Bau- und Renovierungsausgaben verteilt auf zwölf Jahre als Werbungskosten steuerlich abschreiben. „Das rechnet sich besonders, weil die geförderten Sanierungskosten für denkmalgeschützte Gebäude durchschnittlich 70 Prozent der gesamten Investition in die Immobilie ausmachen", sagt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. „Für den oft niedrigen Kaufpreis gilt die normale lineare Abschreibung von zwei Prozent jährlich." Selbstnutzer, die keine steuerwirksamen Mieteinnahmen haben, dürfen laut Gesetz 90 Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre verteilt als Sonderausgabe absetzen. „Steuerzahler, die Höchstsätze abführen, erhalten so staatliche Zuschüsse, die einen Großteil der Sanierungskosten ausmachen", erklärt Gusinde.
Steuerlich begünstigt werden Arbeiten, die zur Erhaltung des Gebäudes als Denkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Luxusausstattungen fallen nicht darunter. Gusinde: „Interessenten sollten daher einen sachverständigen Berater bestellen, die Sanierungsmaßnahmen vor dem Kauf genau prüfen und mit der zuständigen Denkmalbehörde abstimmen." Die gibt Auskunft, ob das gesamte Gebäude oder nur Teile denkmalgeschützt sind, und sie stellt eine Bescheinigung über die begünstigten Aufwendungen aus. Der Kaufvertrag muss vor Beginn der Renovierung unterschrieben sein, erst ab diesem Zeitpunkt beteiligt sich der Fiskus an den Bauarbeiten.
(Artikel: Main-Post vom 15. April 2008)