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Flurneuordnung Hollstadt 3

Gemeinde Hollstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld

 

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Hollstadt 3 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 16.01.2024 an die Stelle
des bisherigen Rechtszustands.

Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.04.2024 in Kraft.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche
und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

 

Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebe­ner Weise bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird ange­ordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereini­gungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektro­nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Ein­legung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und ent­faltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, kön­nen innerhalb von vier Monaten ab dem 09.10.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unter­franken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

 

Würzburg, 22.09.2023

gez. Manfred Stadler
Baudirektor

 


 



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