Bekanntmachungen

Regionalbudget 2027

Regionalbudget 2027 - Bewerbung bis 30.11.2026 möglich! 

Die Streutalallianz wird sich für das Jahr 2027 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € bewerben. Durch dieses Förderprogramm soll eine engagierte, aktive und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung können im Jahr 2027 wieder Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden, die den vorgegebenen Bedingungen entsprechen. 

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, vielgestaltige Kleinprojekte z.B. zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements oder zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt (z.B. Austausch Fliesenspiegel) oder dem laufenden Betrieb (z.B. Mähroboter) dienen, sowie Eigenleistungen (Arbeitsstunden) sind nicht förderfähig.

Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung, Angebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben. Auswahlkriterien sichern dabei die Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes ab. 

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss nach Projektabschluss gewährt. Die tatsächlich entstandenen Ausgaben (i.d.R. Bruttokosten abzüglich Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, mindestens mit 500 €, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der Regelungen im privatrechtlichen Fördervertrag. 

Die Einreichung schriftlicher Förderanfragen ist bis 30.11.2026 möglich. Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet voraussichtlich im Januar 2027 über die Förderfähigkeit. Der Umsetzungsbeginn wird regelmäßig ab Februar 2027 möglich sein. Das Projekt inklusive aller Rechnungszahlungen muss bis 20.09.2027 fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein. 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter streutalallianz.de/regionalbudget 

Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:

Johannes Föhr (Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz), Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt; Tel. 09776/608-99; E-Mail: info@streutalallianz.de

 

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit - Veröffentlichung einer Handreichung für altrechtliche Waldkörperschaften

Die Änderungen des Bayerischen Waldgesetzes zum 1. Januar 2026 schaffen mehr Rechtssicherheit und erleichtern die Wiederherstellung der Organisations- und Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften. Die Bayerische Forstverwaltung zeigt, wie betroffene Körperschaften die neuen Regelungen einordnen und die Grundlage für eine zukunftsfähige Waldbewirtschaftung schaffen können. 

Mit der Änderung des Bayerischen Waldgesetzes zum 1. Januar 2026 wurden wichtige Neuregelungen für altrechtliche Waldkörperschaften geschaffen. Bei diesen Waldkörperschaften handelt es sich um historisch gewachsene Gemeinschaften, deren Bestand auf das 17. Bis 19. Jahrhundert zurückreicht und deren Mitglieder zur Nutzung an forstwirtschaftlichen Grundstücken berechtigt sind. Gerade im Hinblick auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die notwendigen Maßnahmen zum Waldumbau ist es entscheidend, dass diese Körperschaften auch heute organisations- und handlungsfähig sind.

Die Gesetzesänderung trägt den besonderen Herausforderungen Rechnung, vor denen altrechtliche Waldkörperschaften stehen. Dazu zählen insbesondere unklare Mitgliedschaftsverhältnisse oder das Fehlen historischer Satzungen. Die neuen Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit und erleichtern es den betroffenen Waldkörperschaften, ihre Handlungsfähigkeit wiederherzustellen und notwendige Entscheidungen für die Bewirtschaftung ihrer Wälder zu treffen und umzusetzen.

Die Bayerische Forstverwaltung informiert in einer neu veröffentlichten Handreichung über die wesentlichen Änderungen des Bayerischen Waldgesetzes. Sie bietet betroffenen altrechtlichen Waldkörperschaften eine Orientierungshilfe und unterstützt sie dabei, die neuen Regelungen einzuordnen und umzusetzen.

Damit steht den altrechtlichen Waldkörperschaften eine wichtige Hilfestellung zur Verfügung, um bestehende organisatorische Herausforderungen zu bewältigen und die Grundlage für eine zukunftsfähige Bewirtschaftung ihrer Wälder zu schaffen.

Die Handreichung ist als Papierausdruck oder als pdf -Datei über das Waldbesitzerportal abrufbar

Waldbesitzer Portal
Schuljahr 2026/2027

Mittagsbetreuung an der Malbach-Grundschule Mellrichstadt

Der Schulverband Grundschule Mellrichstadt bietet an der Malbach-Grundschule für das Schuljahr 2026/2027 wieder eine Mittagsbetreuung an.

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Wasser Härtegrad im VG Bereich

Vollzug der Trinkwasserverordnung für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.

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Winterliches Räumen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Gehbahnen

Die Jahreszeit gibt Anlass, unsere Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt nochmals darauf hinzuweisen.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantrag-Tabelle