Bekanntmachungen

Öffentliche Versammlung zum Plantentwurf und Auslage

Flurneuordnung Eußenhausen 5

Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld

Gz.: ALE-UFR-A2-7576-21-1-12

                               Bekanntmachung und Ladung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erstellt. 

In einer

öffentlichen Versammlung

am 01.06.2026, um 18:30 Uhr, im Kulturheim in Eußenhausen, soll den Teilnehmern und der Öffentlichkeit der Planentwurf erläutert werden.

Bestandteile des Planentwurfs sind:

–     Erläuterungsbericht

–     Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

–     Anlagen- und Maßnahmenverzeichnis

Der Planentwurf liegt vor dieser Versammlung in der Zeit vom 15.05.2026 mit 29.05.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt während der allgemeinen Dienststunden für Jedermann auf.

Äußerungen zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind ab der Auslegung des Planentwurfs bis zwei Wochen nach der Versammlung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg oder in der Versammlung möglich.

Würzburg, den 05.03.2026

Der Vorsitzende des Vorstandes

der Teilnehmergemeinschaft

gez. Frank Stöhling

Baurat

Schuljahr 2026/2027

Mittagsbetreuung an der Malbach-Grundschule Mellrichstadt

Der Schulverband Grundschule Mellrichstadt bietet an der Malbach-Grundschule für das Schuljahr 2026/2027 wieder eine Mittagsbetreuung an.

Hier gelangen Sie zu den vollständigen Informationen

Wasser Härtegrad im VG Bereich

Vollzug der Trinkwasserverordnung für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung

Winterliches Räumen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Gehbahnen

Die Jahreszeit gibt Anlass, unsere Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt nochmals darauf hinzuweisen.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantrag-Tabelle